Vor
der Therapie benötigen Sie eine Verordnung für 45
min
Physiotherapie (vorm. Einzelheilgymnastik) vom/von der
praktischen ÄrztIn,
FachärztIn oder SpitalsärztIn.
Um einen Teil der Behandlungskosten rückvergütet zu bekommen, muss der
Verordnungsschein von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Für eine Haltungsanalyse oder
vorbeugende
gesundheitserhaltende Behandlung bedarf es keiner Verordnung.
Die Terminvergabe erfolgt
telefonisch (bei
Tonband rufe ich Sie zurück) oder per email.
Ich berate Sie gerne, ob Sie mit Ihren Wünschen oder Ihrer Diagnose bei
mir
richtig sind.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage spätestens am
Vortag notwendig.
Ich bitte um Verständnis, dass nicht zeitgerecht abgesagte Einheiten in Rechnung gestellt werden.
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